Pressebericht

 Richtig Radfahren in der Grundschule
Die Grundschule Wellesweiler nimmt an einem Projekt
von Ministerium und SRB teil

Die Grundschule Wellesweiler führt vom 8. bis 10 Juli das Projekt „Richtig Radfahren in der Grundschule“ durch. Es handelt sich ist ein gemeinsames Projekt von Bildungsministerium und Saarländischem Radfahrer-Bund.

Ziel des Projektes ist das Beseitigen von motorischen Defiziten der Schüler durch radsportliche Maßnahmen. Die Steigerung der Geschicklichkeit im Umgang mit dem Fahrrad (alltagstaugliches Rad, z.B. Mountainbike) soll es ermöglichen, dass die Kinder sich in der Verkehrsschule auf das Erlernen der Verkehrsregeln und deren Einübung konzentrieren können.

Mit dem Radfahren sollten sie daher durch das Projekt und anschließendes Üben mit den Eltern so vertraut sein, dass sie sich neuen Aufgaben und Herausforderungen stellen können. Seien es überraschend auftretende Hindernisse, auf die reaktionsschnell reagiert wird oder sich während des Radfahrens auf Umblicken, Handzeichen geben und dabei einhändig fahren konzentrieren zu können.

Wie sollen diese Ziele erreicht werden?

Das Projekt wird an drei Schultagen jeweils zwei Schulstunden pro dritter Klasse durchgeführt. Dabei wird die Sicherheit des Verkehrsteilnehmers durch Helm (mit richtiger Position und Einstellung) und Bekleidung sowie Kontrolle des Fahrrades mit Sitzposition, Einstellung der Sattelhöhe und Sitzhaltung während der Fahrt erklärt und kontrolliert. Das technische Verständnis z. B. Lenker einstellen, Funktion der Bremsen und Schaltung wird erweitert. Darüber hinaus werden in den praktischen Übungen absolviert, nämlich ein Gleichgewichtstraining, ein Training des Bewegungsablaufes mit „Anfahren, Treten und Bremsen“, das Fahren von Kurven und das einhändige Fahren mit ständigem Richtungswechsel.

Auch die Fahrdynamik mit Lenkverhalten und das stehend Fahren werden erlernt. Zum Ende des Projektes geben Übungen von Alltagssituationen mit dem Fahrrad den Schülern sowie den Betreuern einen Aufschluss über den Lernerfolg.

Quelle: Wochenspiegel-Online, Ausgabe: 02.07.2015